Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Die Höhe der Kosten hängt von den in Anspruch genommenen Beratungseinheiten und Ihrer Auswahl an zusätzlichen Leistungen ab.
Die Kostenübernahme der Ernährungstherapie, der sogenannten "ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation", durch die Krankenkassen ist freiwillig, deshalb werden die Kosten bei den einzelnen Kassen unterschiedlich erstattet. Sie können vorab bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme erfragen und falls erforderlich, erhalten Sie hierzu einen Kostenvoranschlag. Da die Kosten mit den Krankenkassen in der Regel nicht direkt abgerechnet werden können, erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Therapie die Rechnung. Um eine Erstattung bzw. einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse zu erhalten, legen Sie bei Ihrer Kasse die Rechnung sowie die Zuweisung des Arztes vor.
INFO: Ernährungstherapie = Ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation § 43 (SGB Nr.5)
Diese Beratungsleistung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits erkrankt sind und erfordert ausserdem die ärztliche Zuweisung. Die Ernährungstherapie erfolgt in Kooperation mit dem behandelnden Arzt.